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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

(§ 81a / § 16d AufenthG)

Leistungen

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

(§ 81a / § 16d AufenthG)

AM Pflegepartners Personal GmbH übernimmt die vollständige Abwicklung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.

Vorteile für Arbeitgeber

Im Vergleich zum regulären Verfahren wird der gesamte Prozess erheblich beschleunigt.

Qualifikation der Bewerber

Anerkennung in Deutschland

Für die Tätigkeit als Pflegefachkraft ist die Anerkennung des Abschlusses erforderlich. AM Pflegepartners Personal GmbH übernimmt:

Ihr Vorteil

Wir stellen Ihnen innerhalb kurzer Zeit qualifiziertes Fachpersonal zur Festanstellung zur Verfügung.